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rocksolid / de.etc.finanz.banken+broker / Re: Umzug des Bank-Kontos

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* Re: Umzug des Bank-KontosWendelin Uez
`- Re: Umzug des Bank-KontosAlexander Lembach

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Subject: Re: Umzug des Bank-Kontos
From: Wendelin Uez
Newsgroups: de.etc.finanz.banken+broker
Organization: A noiseless patient Spider
Date: Wed, 27 Mar 2024 10:53 UTC
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From: wue...@online.de (Wendelin Uez)
Newsgroups: de.etc.finanz.banken+broker
Subject: Re: Umzug des Bank-Kontos
Date: Wed, 27 Mar 2024 11:53:33 +0100
Organization: A noiseless patient Spider
Lines: 44
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Lieber Rupert,

jetzt hast du wochenlang und mehrstufig hin- und herdiskutiert. Was ist
dabei herausgekommen? Daß man ein Recht hat, daß die alte Bank die neue
informiert.

Ihr habt hin- und herdiskutiert, was wäre wenn. Wenn bei dieser Regelung
nämlich ein Versehen passiert, eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann
und dem Kontoinhaber die Stornogebühr belastet wird, dann hat der Kunde zwar
das Recht, dies zurückzuweisen, aber zuallererst einmal genau das Problem,
das er vermeiden wollte. Und er hat einen Ärger, der nicht bezifferbar und
somit nicht zu entschädigen ist. Die Stornogebühr mag er abwälzen können,
den Ärger darüber kaum.

Du hast mit deiner bisherigen Ausführung, daß andere gefälligst für deinen
Vorteil zu sorgen hätten, durchaus Recht, aber es erinnert doch stark an das
Kleinkind im Winter ohne Handschuhe, das bei frierenden Händen nur noch
plärrt "Geschieht meinen Eltern grad recht, wenn ich mir was abfriere."

Wobei, soweit ich das im Überfliegen gesehen habe, du geflissentlich
verschwiegen hast, daß die abgebende Bank Ihren Service unter einfach zu
erfüllenden Umständen in Rechnung stellen kann. Auch wenn sie das meist
nicht tut, kann man sich denn sicher sein, daß die dazu erforderliche
Vereinbarung nicht mit Zustimmung z.B. zu den AGB oder anderweitig nicht
bereits abgesegnet worden ist?

Muß man selber für sich sorgen unbedingt aufgeben, nur weil in einem
populistisch gedachten Verbraucherwohlfühlgesetz anderen eine pauschale
Mitverantwortung aufgedrückt worden ist? Die sogar so knifflig ist, daß eine
klare Ansage dazu nicht ausreicht und umfangreiche Paragraphen notwendig
werden?

Man kann, aber man muß nicht. Und man sollte auch nicht.

Nicht, daß ich gegen erweiterte Verbraucherrechte wäre. Ich finde es nur
dämlich, sich auf Paragraphenreiterei zu verlassen, bei der man sehr, sehr
leicht abgeworfen werden kann. So wie der Radfahrer neulich, der völlig
unrechtmäßig von einem Auto überfahren worden ist und dessen Familie jetzt
auf den Grabstein meißeln kann "Ich hatte Vorfahrt."

Ende & over.

Subject: Re: Umzug des Bank-Kontos
From: Alexander Lembach
Newsgroups: de.etc.finanz.banken+broker
Date: Wed, 27 Mar 2024 22:04 UTC
References: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
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From: al....@gmx.de (Alexander Lembach)
Newsgroups: de.etc.finanz.banken+broker
Subject: Re: Umzug des Bank-Kontos
Date: Wed, 27 Mar 2024 23:04:20 +0100
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On 27.03.2024 11:53, Wendelin Uez wrote:
> Ihr habt hin- und herdiskutiert, was wäre wenn. Wenn bei dieser
> Regelung nämlich ein Versehen passiert, eine Lastschrift nicht
> eingelöst werden kann und dem Kontoinhaber die Stornogebühr belastet
> wird, dann hat der Kunde zwar das Recht, dies zurückzuweisen, aber
> zuallererst einmal genau das Problem, das er vermeiden wollte. Und er
> hat einen Ärger, der nicht bezifferbar und somit nicht zu
> entschädigen ist. Die Stornogebühr mag er abwälzen können, den Ärger
> darüber kaum.

.. . .

> Muß man selber für sich sorgen unbedingt aufgeben,
> nur weil in einem populistisch gedachten Verbraucherwohlfühlgesetz
> anderen eine pauschale Mitverantwortung aufgedrückt worden ist? Die
> sogar so knifflig ist, daß eine klare Ansage dazu nicht ausreicht und
> umfangreiche Paragraphen notwendig werden?

Lieber Wendelin,

dein Beitrag ist mit das Beste, was ich je im Usenet gelesen habe. Danke
dafür, es war ein Genuss, ihn zu lesen! Ich habe nur aus
Netz-Höflichkeit nicht alles zitiert. Jede Zeile ist sehr lesenswert!

Schön ist auch, dass er nicht nur auf diesen konkreten Fall anwendbar ist!


rocksolid / de.etc.finanz.banken+broker / Re: Umzug des Bank-Kontos

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