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Break into jail and claim police brutality.


rocksolid / de.soc.recht.wohnen / Re: schriftl. Zustimmung zu Mieterhöhung nötig?

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o Re: schriftl. Zustimmung zu Mieterhöhung nötig?Andreas M. Kirchwitz

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Subject: Re: schriftl. Zustimmung zu Mieterhöhung nötig?
From: Andreas M. Kirchwitz
Newsgroups: de.soc.recht.wohnen
Organization: 20 minutes into the future
Date: Thu, 28 Mar 2024 17:38 UTC
References: 1
Path: i2pn2.org!i2pn.org!news.swapon.de!fu-berlin.de!stardust.hactar.de!.POSTED!not-for-mail
From: amk...@spamfence.net (Andreas M. Kirchwitz)
Newsgroups: de.soc.recht.wohnen
Subject: Re: schriftl. Zustimmung zu Mieterhöhung
_nötig?
Date: Thu, 28 Mar 2024 17:38:04 -0000 (UTC)
Organization: 20 minutes into the future
Message-ID: <slrnv0bans.j9.amk@msgid.krell.zikzak.de>
References: <uu3ar6$3fg5t$1@dont-email.me>
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Stefan Burfink <Stefan.Burfink@mailmailmailmemailmail.de> wrote:

> reicht das, wenn ich einfach dem Mieterhöhungsverlangen durch
> Überweisung der geforderten Miete nachkomme [...]

Ja. Dazu gibt es Urteile. Du musst nicht mir glauben,
sondern bemühe einfach eine Suchmaschine Deiner Wahl,
das Netz ist wirklich voll davon.

> oder muss ich auch noch
> schriftlich zustimmen: "Fein. Ja, ich will!"?

Nein. Schriftlich ist sowieso kein Zwang, das ist in
Deutschland extrem selten. Du kannst auch anrufen,
eine E-Mail schicken oder eben die verlangte neue
Miete stillschweigend einfach zahlen. Die Zustimmung
ist an keine besondere Form gebunden, das ist wichtig!

> Im Schreiben des Vermieters steht dafür eine Frist, ansonsten behält er
> sich Rechtsschritte vor.

Der Vermieter hat kaum eine andere Wahl, denn wenn er
die Mieterhöhung im Falle Deiner Ablehnung bzw. fehlenden
irgendwie erkenntlichen Zustimming durchboxen will vor
Gericht, und das wird er normalerweise tun, weil es sich
auf Dauer für ihn rechnet, unterliegt auch er Fristen.

Grüße, Andreas


rocksolid / de.soc.recht.wohnen / Re: schriftl. Zustimmung zu Mieterhöhung nötig?

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